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SUSHI FACTORY AGB FÜR EVENTS / CATERINGS / KURSE
§ 1 Geltungsbereich der AGB Die Buchung von Caterings, Kursen, Veranstaltungen (im folgenden auch „Events“) der Pretty Good Food GmbH & Co KG (im folgenden „Veranstalter“ genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss 1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Kurs/Event) bzw. Buchung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch, oder über das Internet erfolgen kann, bietet/en der/die Teilnehmer, Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kauf oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung einer Bestätigung (Buchungs-/Reservierungsbestätigung). 2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Events keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet, sich umgehend mit Veranstalter in Verbindung zu setzen. 3. Der Teilnehmer haftet für alle Vertragsverpflichtungen von weiteren Teilnehmern, die er unter seinem Namen mit angemeldet hat und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Event erfüllen.
§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise 1. Die Leistungsverpflichtung vom Veranstalter ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen. 2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Veranstalter verbindlich. 3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Kurses/ Events) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert. 4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro und richten sich nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten. Gewünschte Nebenleistungen wie z. B. Druck von Menükarten, Blumendekorationen oder Tischwäsche werden extra berechnet.
§ 4 Lieferung 1. Die Anlieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlichen Vorschriften. Bei vom Veranstalter nicht zu vertretenen Hinderungsgründen, z. B. höherer Gewalt gewährt der Kunde dem Veranstalter eine Toleranz von 60 Minuten. 2. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie z.B. Baustellen, lange Wege, defekte Fahrstühle, o.ä. sind durch den Kunden beim Vertragsabschluß mitzuteilen, damit der Veranstalter diese in die zeitliche und organistorische Planung miteinbeziehen kann. Für besondere aufwendige Gegebenheiten am Lieferort behält sich der Veranstalter vor eine Mehraufwandspauschale zu berechnen. 3. Sollte der Veranstalter die besprochenen notwendigen Gegebenheiten für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung nicht vorfinden, z.B. Kühltheke, Produktionstische etc., behält er sich vor je nach Schwere, z.B. Gefährdung der Gesundheit der Teilnehmer, vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen die angefallenen Kosten zu belasten bzw. einen Mehraufwand zu berechnen.
§ 5 Zahlung 1. Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung (Kurs) ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. 2. Wird der Preis trotz Mahnung innerhalb gesetzter Frist nicht bezahlt, so kann der Veranstalter die Durchführung des Vertrages ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §6 belasten. 3. Bei Lieferungen/ Caterings auf Rechnung, sind diese innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungssdatum ohne jeglichen Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i.H. v. 2 % über dem Leitzins der EZB berechnet.
§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer 1. Der Teilnehmer kann bis Beginn der Veranstaltung jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. 2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu: ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 20%, vom 14. Tage vor Beginn: 40% vom 3. Tag bis zum Veranstaltungstag: 100% 3. Dem Teilnehmer ist es gestattet dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. 5. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Eventtermins, des Ortes und der Unterkunft besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Veranstalter an den Teilnehmer unbar ausgezahlt. 6. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
§ 7 Rücktritt durch Veranstalter - Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen 1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindesteilnehmerzahl). b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Kurs/Event) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als eine Woche vor Beginn ist nicht zulässig. 2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird. 3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1 – 2 durch den Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt. 4. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last. 5. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Eventpreis; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 8 Haftung 1. Die Haftung vom Veranstalter für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. 2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit ist auf den zweifachen Eventpreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. 3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. 4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist. 5. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Veranstalter. 6. Für Verlust oder Beschädigungen am Eigentum des Veranstalters, die während eines Events durch den Kunden, dessen Gäste oder Künstler entstehen, haftet uneingeschränkt der Kunde.
§ 9 Sonstiges 1. Der Kunde hat sich an alle öffentlich rechtliche Auflagen und sonstige Vorschriften zu halten. Für sämtliche Kosten, wie z.B. behördliche Erlaubnis, Gema-Gebühren, etc. muß der Kunde aufkommen, bzw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu zahlen.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand 1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden / Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 2. Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz, Hamburg, verklagen.
§ 11 Schlussbestimmungen 1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken. 2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.
Angaben zum Vertragspartner: Pretty
Good Food GmbH & Co. KG 22767 Hamburg Tel.: 040-55 56 56 -0 Geschäftsführer: Bodo v. Laffert, Oliver Greiter, Nicola Kreuzer, Ellen Kartenbeck HRB Nr. 68040 Stand: Juli,2006
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